Beispiele für Kosten, welche der Förderverein übernimmt bzw. übernommen hat

Sonnenschutz für die Schatzinsel

Der Förderverein hat im Jahr 2023 die Kosten in Höhe von rund 1.400 € für einen Sonnenschutz für die Kinder in der Schatzinsel komplett übernommen.

Spielgeräte für den neuen Garten

Der Förderverein hat im Zuge der Neugestaltung der Außenanlage am Haupthaus im Jahr 2019 die Kosten für das Baumhaus und die Doppelschaukel in Höhe von rund 15.000 € übernommen

Spielsachen /Spiele/Werkzeuge

Diverse pädagogisch wertvolle Spielsachen / Spiele / Werkzeuge, die auf Wunsch der Kitaleitung angeschafft werden sollen und im Haushaltsplan der Gemeinde nicht spontan realisiert werden konnten. Zuletzt wurde im Jahr 2023 für die Kinder im Haupthaus ein Akkuschrauber zum werkeln finanziert.

6-er Buggies für die Krippe

Der Förderverein hat die Anschaffung zweier sechssitziger Buggies (Kinderwagen) für die Krippenkinder mit 50% bezuschusst.

Digitalkameras / Digitale Bilderrahmen für alle Gruppen

Kinder fotografieren ihren Alltag in der Kita und sehen das Ergebnis täglich in den digitalen Bilderrahmen in jeder Gruppe.

FAQ - Wie entscheidet der förderverein, welche ausgaben er tätigt?

Philosophie
Für die Finanzierung der regulären Ausgaben und Anschaffungen der Kita ist der Träger, die Gemeinde Wielenbach, zuständig.

Bei der Größe der Einrichtung sind die Mittel, die der Verein durch den Einsatz seiner ehrenamtlichen Helfer und durch die Mitgliedsbeiträge erwirtschaften kann, sehr gering im Vergleich zu den Gesamtkosten der Einrichtung für den Träger.
Daraus ergibt sich, dass der Förderverein nur das “Sahnehäubchen” beisteuern kann, das für die Kinder einen besonderen zusätzlichen Nutzen bietet.
Dabei ist die Flexibiltät des Vereins ein großer Trumpf. Während eine Kommune aufgrund ihrer Organisationsstruktur zwangsläufig langfristig planen muss und die Entscheidungswege naturgemäßig sehr lang sind, kann der Verein – im Rahmen seiner Möglichkeiten – sehr schnell entscheiden und handeln.

Oft kann der Träger im Bereich kleinerer Beträge sehr unterstützt werden, da der Verwaltungsaufwand auch für kleinere Anschaffungen sehr hoch ist und dann schnell in keiner Relation zum Wert der Anschaffung steht.

Nachhaltigkeit
Einer der Grundsätze des Fördervereins ist es, “bleibende” Dinge zu kaufen.
Verbrauchsgegenstände oder Ausgaben, die nur einen kurzfristigen Nutzen bringen, fallen nicht in den Aufgabenbereich des Fördervereins.
Daraus ergibt sich bspw., dass die Kosten für Veranstaltungen wie z.B. Ausflüge oder Kutschfahrten in der Regel nicht übernommen oder bezuschusst werden.
Gleiches gilt für “saisonale Speisen” (Bsp. Faschingskrapfen) oder saisonale Dekoration (Bsp. Adventskränze).
Langlebige Spielgeräte oder nützliche Gegenstände (wie z.B. die 6er Buggies für die Krippe oder der Sonnenschutz in der Schatzinsel) mit längerer Nutzungsdauer sind typische Anschaffungen, die der Förderverein im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt.

Entscheidungsweg
Anträge auf Kostenübernahme oder Zuschüsse können der Träger oder die Einrichtung schriftlich an den Vorstand des Vereins richten.
Der Vorstand wird jeden Antrag grundsätzlich wohlwollend prüfen und gemäß der genannten Kriterien entscheiden.
Dabei spielt auch der verantwortungsvolle Umgang mit dem durch ehrenamtliche Arbeit erwirtschafteten Geld eine große Rolle. Weitere Informationen dazu im Infoblock unten.

Keine Regel ohne Ausnahme
In einer mehr als dreißigjährigen Geschichte gibt es den ein oder anderen “historischen” Grund, warum von den zuvor genannten Regeln abgewichen wurde.
Das Spielgeld, das wir bis 2023 monatlich den Gruppen überlassen haben oder die Weihnachtsbäume, die der Förderverein bis 2020 angeschafft und aufgestellt haben, fallen unter diese Kategorie.
So gut die Gründe waren, die seinerzeit zu den entsprechenden Entscheidungen geführt haben, so wichtig ist es heute, klare und verlässliche Linien für aktuelle Entscheidungen zu zeichnen.

Soziale Verantwortung
Im Normalfall übernimmt der Förderverein keine Kosten für “Events” der Einrichtung. Damit sind z.B. Ausflüge gemeint, die Kosten verursachen, welche von den Eltern zu tragen sind.
Sollten aber soziale Härten bestehen und Kinder wegen der finanziellen Situation ihrer Eltern nicht an den Maßnahmen teilnehmen können, bietet der Förderverein unkomplizierte Unterstützung an, um den Kindern die Teilhabe zu ermöglichen

Verantwortungsvoller Umgang mit den Vereinsmitteln
Ein bedeutender Anteil der Mittel des Vereins wird durch ehrenamtliche Aktivitäten des Vorstands und seiner Helfer generiert.
Hierzu zählte in der Vergangenheit die jährliche Altpapiersammlung, der Stand auf dem Weihnachtsmarkt im Wechsel mit dem Kinderfasching, die Bewirtung nach dem Martinsumzug und Sonderaktionen wie z.B. der Kinderflohmarkt in der Turnhalle.
Setzt man die Einnahmen in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden stellt man leicht fest, dass der “Stundenlohn” oft in einem sehr niedrigen Bereich liegt.

Es sind immer die Selben…
Diesen Satz hört man im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Arbeit immer wieder. Auch bei uns ist das nicht anders. Ein gutes Beispiel ist die jährliche Altpapiersammlung, meist unsere personalintensivste Veranstaltung. In einem Jahr mit einer sehr guten Helferresonanz sind hier bis zu 30 Personen für ca. 4 Stunden aktiv.
30 Personen entsprechen in etwa 10 bis 15 % der Eltern der Kitakinder.
Dies haben wir im Hinterkopf, wenn uns Anfragen erreichen, ob wir Kosten, z.B. für Ausflugsaktivitäten der Kita, übernehmen können, um damit die Eltern zu entlasten.
Das würde bedeuten dass 15% der Eltern ihren Samstagvormittag dafür opfern, dass diejenigen, die nicht helfen, weniger bezahlen müssen.
Aus diesem Grund übernimmt der Förderverein i.d.R. keine Kosten mit dem Ziel, die Elternschaft als Ganzes zu entlasten.

Wir empfinden eine besondere Verantwortung für den Umgang mit diesen Geldern.
Ein Grund, weshalb jeder Euro mindestens dreimal umgedreht wird.