Abbruch und Vertagung der Jahreshauptversammlung

Der Kindergartenförderungsverein Wielenbach e.V. (ab hier: Förderverein) hatte seine Mitglieder für den 21.11.2023 zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen.
Die Versammlung wurde während der Behandlung des zweiten Tagesordnungspunktes abgebrochen und auf einen späteren, noch zu benennenden Termin, vertagt.

Begründung:
Der zweite Punkt der Tagesordnung lautete:

„Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Anwesenheit (stimmberechtigte Mitglieder, zugelassene Gäste) sowie der Beschlussfähigkeit, Feststellung eingegangene Anträge, Genehmigung der Tagesordnung“

Beim Thema „Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung“ gab es Widerspruch. Vier Mitglieder waren der Meinung, dass die Einladung nicht satzungsgemäß erfolgt ist.

Der entsprechende Passus in der Satzung lautet:

„Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorsitzende unter Angabe der Tagesordnung, mit einer Frist von mindestens einer Woche, schriftlich ein.“

Der Förderverein hatte die Einladung auf seiner Internetseite und im Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Gemeinde Wielenbach veröffentlicht, sowie die Eltern über den E-Mailverteiler der Kita eigeladen.
Die Kritiker waren der Meinung, dass damit die Bedingung „schriftlich“ nicht erfüllt wäre und vertraten die Ansicht, dass „schriftlich“ nur gegeben wäre, wenn jedes Mitglied per Brief angeschrieben würde.
Der Vorstand führte an, dass die aktuelle Rechtsprechung auch Veröffentlichungen der Einladung auf allgemein zugänglichen Internetseiten und Einladungen per E-Mail als „schriftlich“ akzeptiere und die meisten Vereine aus Kostengründen auf Einladungen in Briefform verzichten.

Ein früheres Vorstandsmitglied berichtete, dass die letzte Einladung per Brief nicht dazu geführt hatte, dass mehr Mitglieder an der Versammlung teilnahmen und man schon damals vor dem Hintergrund eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Geld des Vereins entschieden hatte, auf den kosten- und zeitintensiven Versand von Briefen zu verzichten.
Die Einladungen wurden zu dieser Zeit am schwarzen Brett im Kindergarten ausgehängt, da erfahrungsgemäß die Mitglieder in der Elternschaft am ehesten aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen.

Die Darlegung der Gründe führte nicht dazu, dass die Kritiker den durchgeführten Weg der Einladung akzeptierten.
Auf Nachfrage teilten zwei dieser Mitglieder mit, dass sie sich in Abhängigkeit von den Beschlüssen der Mitgliederversammlung deren Anfechtung vorbehalten.

An dieser Stelle entschied der Vorstand, dass eine Fortsetzung der Versammlung nicht die notwendige Rechtssicherheit hätte und eine drohende juristische Auseinandersetzung keinerlei Nutzen hätte.

Der Vorstand beschloss, kurzfristig einen neuen Termin für die Mitgliederversammlung festzulegen und zu diesem Termin alle Mitglieder per persönlichem Anschreiben einzuladen.

Kommentar von Kai Sperling, Mitglied und von 2018 bis 2022 1. Vorsitzender des Fördervereins.
Datum 22.11.2023:

Eine anwesende Mutter eines Kitakindes brachte es in ihrem Kommentar gestern Abend auf den Punkt.

Sowohl die Kita, der Träger, der Elternbeirat als auch der Förderverein sind dafür da, dass es unseren Kindern gut geht. Ich bin heute hierher gekommen, um darüber zu sprechen was man tun kann, damit es den Kindern gut geht.
Aber darum geht es heute nicht. Es geht um etwas anders, was auch immer.“ (sinngemäß)

Was wird jetzt passieren?

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands des Fördervereins werden nun in einer Kraftanstrengung kurzfristig zu einer neuen Versammlung einladen.
Kurzfristig deshalb, weil die Satzung vorschreibt, dass die Mitgliederversammlung einmal jährlich einzuberufen ist.

Die neue Sitzung wird in die Adventszeit fallen, in der niemand mehr Lust auf irgendwelche Vereinssitzungen hat.

Die ehrenamtliche Zeit kann nicht für Tätigkeiten aufgebracht werden, die den Kindern zu Gute kommen.

Die Kosten für die Einladung (Material und Porto) werden in der Größenordnung von 200 € liegen.
Dieses Jahr und 2024 auch wieder, weil erst dann eine Satzungsänderung beschlossen werden kann, welche die Einladung per E-Mail / Internetseite zulässt.
Das sind zusammen 400 €, die nicht den Kindern zu Gute kommen.
Das ist mehr Geld, als der Förderverein mit dem letzten Kinderfasching eingenommen hat – durch viele Stunden ehrenamtlicher Arbeit.

Das Ergebnis wird eine Versammlung sein, zu welcher dann ganz sicher satzungsgemäß eingeladen wurde. Bestenfalls mit den gleichen anwesenden Mitgliedern, denn 20 Mitglieder, wie gestern Abend, habe ich persönlich in den letzten zehn Jahren auf einer Mitgliederversammlung des Fördervereins noch nie gesehen.
Einige mögen vom Verlauf des gestrigen Abends auch abgeschreckt sein und nicht mehr kommen wollen.

Der Vorstand wird berichten, was er auch gestern berichtet hätte. Die Anträge werden mutmaßlich die gleichen sein und auch die Abstimmungsergebnisse werden mutmaßlich keine anderen sein, als sie es gestern gewesen wären. Aber immerhin nicht anfechtbar.
Stellt sich die Frage, welchen Grund es überhaupt geben könnte, die von der Mehrheit des höchsten Gremiums des Verein demokratisch gefassten Beschlüsse anfechten zu wollen…?

Wem nutzt das? Den Kindern sicher nicht.